Dresden verbietet Feuerwerk

Die Stadt Dresden verhängt ein Verbot von Feuerwerk und öffentlichem Grillen. Grund sei die vorhergesagte, weiter anhaltende Trockenheit und die damit einhergehende hohe Brandgefahr, teilte die Stadtverwaltung am Montag mit.

Das Verbot gilt vom 2. August bis einschließlich 30. September 2022. Dadurch soll verhindert werden, dass sich brandfähiges Material durch Funkenflug entzündet und Feuer entstehen. Durch das Eindämmen der Brandgefahr sollen auch Großeinsätze der Feuerwehr vermieden werden, um an anderer Stelle benötigte Kapazitäten zur Verfügung zu haben.


Auch Bühnenfeuerwerk, wie es zum Beispiel bei der Kaisermania am vergangenen Wochenende verwendet wurde, ist dann nicht mehr erlaubt.

Das Verbot greift ab Waldbrandgefahrenstufe 4 und tritt damit auch sofort in Kraft: In Dresden wurde am Dienstag die Waldbrandstufe 4 erreicht.


Unabhängig der Waldbrandstufe ist das Abbrennen offener Feuer und das Grillen im öffentlichen Bereich, mit Ausnahme der zugelassenen Grillplätze und Feuerstellen, nach der Polizeiverordnung grundsätzlich untersagt. Verstöße werden mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet.

Welche Waldbrandstufe aktuell gilt, findet sich unter www.mais.de/php/sachsenforst.php sowie in der App "Waldbrandgefahr Sachsen".